Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Talk-Point GmbH (nachfolgend TP genannt)
Bahnhofstr. 21, 04838 Eilenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Georges, Marin Tornev, Plamen Odjakov eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig, HRB 22067, USt-ID: DE245858189, E-Mail: info@pointpro.de. zur Vermittlung von Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen (Netzbetreiber) gegebenenfalls kombiniert mit Hardwareverkauf für Unterhändler (nachfolgend UH genannt) bzw. Nutzer oder Besteller des Online Portals www.pointpro.de

§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die im Online Portal www.pointpro.de angebotenen Dienstleistungen und Hardwareangebote stellen lediglich Aufforderungen an den UH/Nutzer oder Besteller dar, ein Angebot für die Vermittlung von Telekommunikationsdienstleistungen und/ oder ein Kaufangebot bzgl. der Hardware abzugeben, also eine sogenannte „invitation ad offerendum“.

 (2) Die Bestellung des UH/Nutzers oder Bestellers bedarf für einen wirksamen Vertragsschluss der Annahme durch TP. Die Annahme des Angebots durch TP erfolgt durch Übermittlung einer Bestätigungsemail.

§ 3 Vermittlung von Telekommunikationsdienstleistungen
(1) Der UH/Nutzer oder Besteller vermittelt für TP den Abschluss von Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen der (Netzbetreiber), insbesondere Mobilfunkdienstleistungen (Kartenverträge), Prepaidverträge und DSL- und Festnetzverträge sowie sonstige Telekommunikationsdienstleistungen gemäß dem jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Fachhändler Portfolio der Netzbetreiber.

(2) Die Vermittlungsleistung erfolgt ausschließlich zu den von den Netzbetreibern vorgegebenen und jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die jeweils aktuellen Vorgaben der Netzbetreiber bezüglich der Überprüfung der Identität und Bonität des Kunden sind vom UH/Nutzer oder Besteller stetig einzuhalten.

(3) Der UH/Nutzer oder Besteller ist nicht berechtigt, im Namen oder für Rechnung der Netzbetreiber rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Es findet ausschließlich eine Vermittlung statt.

(4) Der UH/Nutzer oder Besteller ist verpflichtet, die von TP bzw. unmittelbar (im Rahmen dieses Vertrages) von den Netzbetreibern ausgelieferten Gegenstände und Unterlagen sorgfältig und sicher vor dem unberechtigten Zugriff Dritter aufzubewahren.

(5) Auftragsformulare und Kundenreklamationen bzgl. der Vermittlungstätigkeit sind gemäß den aktuellen Bestimmungen der Netzbetreiber zu bearbeiten und weiterzuleiten.

(6) Der UH/Nutzer oder Besteller ersetzt der TP gegebenenfalls den aus der Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben entstehenden Schaden. Des Weiteren ist TP bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben berechtigt, die außerordentliche Kündigung zu erklären.

(7) Das aktuelle Portfolio, die Bestimmungen bezüglich der Überprüfung der Identität und Bonität der Kunden und sonstige Vorgaben für die Vermittlungstätigkeiten der Netzbetreibe sind über den Link www.pointpro.de abrufbar. Die Zugangsdaten werden dem UH/Nutzer oder Besteller von TP zur Verfügung gestellt. Soweit eine Abrufbarkeit unter dem oben genannten Link nicht vorliegt, werden die aktuellen Vorgaben und sonstigen Bestimmungen von TP unmittelbar an den UH/Nutzer oder Besteller übermittelt.

Der UH/Nutzer oder Besteller ist verpflichtet, sich stetig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten.

§ 4 Hardware
(1) Der UH/Nutzer oder Besteller ist berechtigt, die in § 3 (1) genannten Verträge über Telekommunikationsdienstleistungen in Verbindung mit Hardware (Mobiltelefon und Zubehör) zu vermitteln. Die Hardware kann, soweit vereinbart, unmittelbar von TP bezogen werden. Der UH/Nutzer oder Besteller muss bezüglich des Verkaufs von Hardware die erforderlichen Serviceleistungen (gesetzliche Gewährleistung), insbesondere den fachmännischen Reparaturservice entsprechend zur Verfügung stellen.

(2) Dem UH/Nutzer oder Besteller ist es gestattet, die Hardware von Dritten zu beziehen bzw. zu vertreiben. Wird Hardware, die über Dritte bezogen wird, in Zusammenhang mit den oben genannten Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen der Netzbetreiber vertrieben, trägt der UH/Nutzer oder Besteller die Gewähr dafür, dass die Hardware den üblichen Standards entspricht sowie dass die erforderlichen Serviceleistungen, insbesondere ein fachmännischer Reparaturservice angeboten werden.

(3) Wird die Ware auf Wunsch des UH/Nutzers oder Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den UH/Nutzer oder Bestellers, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Unabhängig davon sind sich die Parteien darüber einig, dass TP, mit Ermächtigung des UH/Nutzers oder Bestellers, im Falle des Untergangs zunächst eine Regulierung gegenüber dem Transportunternehmen bzw. dessen Versicherung anstrebt.

(4) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(5) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten (Neuware) nach erfolgter Ablieferung der von TP gelieferten Ware bei dem UH/Nutzer oder Besteller, soweit das Gesetz keine längeren Fristen zwingend vorschreibt.

(6) Die Hardwareangebote von TP sind in allen Teilen unverbindlich. Angaben über technische Daten sind unter Vorbehalt angegeben und dienen als branchenübliche Annäherungswerte.

(7) Alle in der Preisliste aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (ausgenommen bei Aktivierung der Margenkalkulation für den Endkundenverkauf).

(8) Versandkosten bei Hardware only Bestellungen werden nach Gewicht bzw. Volumengewicht berechnet. Bei einem Warenwert von EUR 500 netto werden keine Versandkosten berechnet.

(9) Auslieferungen der Hardware erfolgen ausschließlich an die durch die vorab vom UH/Nutzer oder Besteller angegebenen Filialanschriften.

(10) TP behält sich das Eigentum an sämtlich gelieferten Waren vor, bis der UH/Nutzer oder Besteller sämtliche Forderungen bezüglich der Zahlung der erhaltenen Ware erfüllt hat.

(11) Der UH/Nutzer oder Besteller ersetzt der TP gegebenenfalls den aus der Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben § 4 (1)-(2) entstehenden Schaden. Des Weiteren ist TP bei Nichteinhaltung der unter § 4 (1)-(2) genannten Vorgaben berechtigt, die außerordentliche Kündigung zu erklären.

§ 5 Zahlungsanspruch UH - Vermittlung Telekommunikationsdienstleistung
(1) Der UH/Nutzer oder Besteller erhält von TP für die erfolgte Vermittlung von Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen der (Netzbetreiber) eine Zahlung gemäß den jeweils gültigen Provisionssätzen, die über den Link www.pointpro.de abrufbar sind.

(2) Der UH/Nutzer oder Besteller ist verpflichtet, bei der Vermittlung von Verträgen über  Telekommunikationsdienstleistungen die Voraussetzungen und Bestimmungen der Netzbetreiber (Legitimationsrichtlinien, aktionsbedingte Anforderungen, etc.) einzuhalten. Auf § 3 (7) dieses Vertrages wird verwiesen.

(3) Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf das benannte Geschäftskonto des UH/Nutzers oder Bestellers. Der UH/Nutzer oder Besteller erteilt der TP für Gegenansprüche eine Einzugsermächtigung für dieses Konto.

(4) Die jeweiligen Provisionssätze können sich monatlich ändern. Der Provisionsanspruch des UH/Nutzers oder Bestellers entsteht (vorbehaltlich der endgültigen Annahme und Aktivierung durch die Netzbetreiber) erst nach dem Zeitpunkt der Anmeldung der Vermittlungstätigkeit bei TP. Die Anmeldung des UH/Nutzers oder Bestellers bei TP hat spätestens am letzten Werktag des Abrechnungsmonats zu erfolgen, andernfalls ist der Zeitpunkt des endgültigen Vertragsschlusses durch die Netzbetreiber maßgebend.

(5) Soweit die Anmeldung online über den Link www.pointpro.de erfolgt, sind der TP die notwendigen Vertragsunterlagen der DSL- und Festnetzverträge im Original spätestens fünf Werktage nach der Anmeldung zuzustellen (Posteingang). Sämtliche sonstige Vertragsunterlagen sind spätestens vier Wochen nach der Aktivierung des Vertrages im Original an TP zu übermitteln (Posteingang).

(6) Bei ausgewiesenen Sonderaktionen können die Fristen kürzer sein. Insoweit erfolgt eine separate Vereinbarung.

(7) Der Provisionsanspruch für Mobilfunkverträge und Vertragsverlängerungen wird an den UH/Nutzer oder Besteller vorbehaltlich der Auszahlung durch die Netzbetreiber durchgeführt.

(8) Die Vermittlungstätigkeit ist erst erfolgt, wenn die Netzbetreiber den Abschluss des Vertrages gegenüber der TP bestätigt haben.

(9) Der Provisionsanspruch des UH/Nutzers oder Bestellers gegenüber der TP bezüglich der Vermittlung von DSL- und Festnetzverträgen wird frühestens zum Zeitpunkt der Auszahlung bzw. Gutschrift der Provision der Netzbetreiber an die TP fällig.

(10) Der Provisionsanspruch des UH/Nutzers oder Bestellers gegenüber der TP bezüglich der Vermittlung von sonstigen Vertragsunterlagen wird entgegen Punkt 9 bereits nach Einreichung der Unterlagen und Daten des UH/ Nutzers oder Bestellers und entsprechender Überprüfung auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch TP, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Auszahlung bzw. Gutschrift der Provision der Netzbetreiber an die TP fällig, vorausgesetzt die Unterlagen des UH/Nutzers oder Bestellers liegen zur Überprüfung bei TP vor.

(11) Soweit die Netzbetreiber gegenüber TP Provisionszahlungen zurückfordern, z.B. aufgrund von Stornierungen (Widerruf des Endkunden, Kündigung, etc.), die aus einem durch den UH/Nutzer oder Besteller vermittelten Vertrag resultieren, so ist der UH verpflichtet, die von der TP erhaltene Provision unverzüglich an diese zu erstatten.

(12) Bei einem Rückzahlungsanspruch durch die Netzbetreiber gemäß § 5 (11) laut der Rechtsprechung § 87a Absatz 2 Handelsgesetzbuch (Anlage 1), die aus einem durch den UH/Nutzer oder Besteller vermittelten Vertrag resultieren, so ist der UH/Nutzer oder Besteller verpflichtet, die von der TP erhaltene Provision unverzüglich an diese zu erstatten.

(13) Bei einem Rückzahlungsanspruch gemäß § 5 (11) und (12) ist die TP berechtigt, diesen mit zukünftig anfallenden Provisionsansprüchen des UH/Nutzers oder Bestellers zu verrechnen, soweit der UH/Nutzer oder Besteller trotz Aufforderung seitens der TP der Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen (Wertstellung) nachgekommen ist.

(14) Alle Provisionen, die erst nach Beendigung des Vertriebspartnerschafts-verhältnisses zwischen TP und dem UH/Nutzer oder Besteller generiert werden, stehen dem UH/Nutzer oder Besteller keine Provisionsansprüche zu.

§ 6 Zahlungsanspruch UH - Verkauf Hardware
(1) Soweit der UH/Nutzer oder Besteller lediglich Hardware (Hardware only) von TP kauft, wird der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferschein- bzw. Rechnungsdatum der Ware fällig. Der Einzug des Kaufpreises erfolgt im Lastschriftverfahren (SEPA). Bei Rücklastschriften ist TP berechtigt, dem UH/Nutzer oder Besteller eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR 10,00 brutto in Rechnung zu stellen.

(2) Soweit der UH/Nutzer oder Besteller Hardware von TP erwirbt, die in Zusammenhang mit der Vermittlung von Telekommunikationsdienstleistung nach § 5 dieses Vertrages veräußert werden soll, wird der Kaufpreis ebenfalls innerhalb von 30 Tagen nach Lieferscheindatum/Rechnungsdatum der Ware fällig.

Entgegen § 6 (1) vereinbaren die Parteien, dass TP den Kaufpreis vorrangig mit den im Rahmen der jeweiligen Vermittlung von Telekommunikationsdienstleistungen dem UH/Nutzer oder Besteller zustehenden Provisionen in Verrechnung bringt.

Soweit ein Restbetrag bzgl. des Kaufpreises bleibt, wird dieser entsprechend der Regelung nach § 6 (1) und (2) Abs. 1 des Vertrages per Lastschrift (SEPA) eingezogen.

(3) Soweit die verrechneten Provisionen auf den Kaufpreis, z. B. aufgrund von Stornierungen (Widerruf des Endkunde, Kündigung, etc.), von der TP an die Netzbetreiber zurückzuerstatten sind, so ist der UH/Nutzer oder Besteller verpflichtet, den ursprünglichen Hardwarepreis der von der TP erhaltenen Hardware unverzüglich an diese zu erstatten.

(4) Bei einem Rückzahlungsanspruch gemäß § 6 (3) dieses Vertrages ist TP berechtigt, diesen mit zukünftig anfallenden Provisionsansprüchen des UH/Nutzers oder Bestellers zu verrechnen, soweit der UH/Nutzer oder Besteller trotz Aufforderung seitens der TP der Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen (Wertstellung) nachgekommen ist.

§ 7 Unzulässige Verkaufsmethoden/ Datenschutz
(1) Der UH/Nutzer oder Besteller verpflichtet sich gegenüber der TP, dass die Kontaktaufnahme mit Verbrauchern mit dem Ziel der Vermittlung von Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen der Netzbetreiber, unabhängig ob in Kombination mit einem Hardwareverkauf, sowie mit dem Ziel der Vermittlung des separaten Verkaufs von Hardware der TP ausschließlich vor Ort im Geschäftslokal des UH/Nutzers oder Bestellers zu erfolgen hat bzw. im Direktvertrieb/Haustürgeschäft vorzunehmen ist.

(2) Die TP weist den UH/Nutzer oder Besteller ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere eine telefonische Kontaktaufnahme mit Verbrauchern mit dem Ziel der Vermittlung von Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen der Netzbetreiber, unabhängig ob in Kombination mit einem Hardwareverkauf, sowie mit dem Ziel der Vermittlung des separaten Verkaufs von Hardware der TP nicht gestattet ist.

(3) Die Vertragspunkte § 7 (1) und (2) gelten sowohl für die Neukundenakquise als auch für Bestandskunden des UH/Nutzers oder Bestellers.

(4) Der UH/Nutzer oder Besteller verpflichtet sich gegenüber der TP, die Vertragspunkte § 7 (1)-(3) einzuhalten. Der UH/Nutzer oder Besteller hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter (sowie sämtliche Erfüllungsgehilfen) des UH/Nutzers oder Bestellers ebenfalls die Vertragspunkte § 7 (1)-(3) einhalten. Ein Verstoß gegen die Vertragspunkte § 7 (1)-(3) berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages.

(5) Der UH/Nutzer oder Besteller hat etwaige Kosten (Ordnungsgelder, Abmahnungs-, Gerichtskosten etc.), die der TP aufgrund eines Verstoßes gegen § 7 (1)-(3) entstanden sind bzw. entstehen werden, dieser zu erstatten. Weitergehende Ansprüche der TP gegenüber UH/Nutzer oder Besteller bleiben davon unberührt.

(6) Die TP informiert den UH/Nutzer oder Besteller über das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung, welches am 04.08.2009 in Kraft getreten ist. Auf die (Anlage 2) (Auszug Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49) wird Bezug genommen. Der UH/Nutzer oder Besteller bestätigt die Kenntnisnahme.

(7) Der UH/Nutzer oder Besteller verpflichtet sich zudem gegenüber der TP, bei Kontaktaufnahme mit Kunden mit dem Ziel der Vermittlung von Verträgen über Telekommunikationsdienstleistungen der Netzbetreiber (unabhängig ob in Kombination mit einem Hardwareverkauf) sowie mit dem Ziel der Vermittlung des separaten Verkaufs von Hardware der TP sämtliche datenrechtliche sowie verbraucherschützenden Bestimmungen (soweit der Kunde Verbraucher ist) zu beachten und einzuhalten. Dieses gilt auch für zukünftig eintretende Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen. § 7 (3)-(5) finden entsprechende Anwendung.

(8) Die Daten des Kunden werden von TP nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhoben. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen Sie für die ausführliche Belehrung der Datennutzung an unsere Datenschutzerklärung: Klick hier.

§ 8 Haftung / Aufrechnung
(1) Der UH/Nutzer oder Besteller kann aus dem Umstand, dass der von ihm vermittelte Abschluss eines Vertrages über Telekommunikationsdienstleistungen der Netzbetreiber von diesen abgelehnt oder widerrufen bzw. die Fortführung aufgrund sonstiger Gründe beendet wird, keine Ansprüche gegenüber der TP herleiten.

(2) Auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet die TP dem UH/Nutzer oder Besteller nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der TP, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftungsbeschränkungen des § 6 (2) gelten nicht für von TP, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Gegen Forderungen von TP kann der UH/Nutzer oder Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 9 Vertriebspartnerschaftsdauer / Kündigung
(1) Die Vertriebspartnerschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende von jeder Vertragspartei gekündigt werden.

(2) Jede Vertragspartei ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die Vertriebspartnerschaft ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(3) TP behält sich das Recht vor, die gemäß §9 (1) geregelten Kündigungsfristen auf eine Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu verkürzen, sofern seitens des UH/Nutzers oder Bestellers provisionsrelevante Vermittlungen von Telekommunikationsdienstleistungen der Netzbetreiber bzw. provisionsrelevante Abrechnungen innerhalb von 45 Tagen ausbleiben.

(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 10 Sonstiges
(1) Soweit der UH/Nutzer oder Besteller eine Gesellschaft (Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) ist, verpflichtet er sich gegenüber der TP, jede Änderung der Gesellschafter oder der gesetzlichen Vertreter sowie wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages mitzuteilen.

(2) Dem UH/Nutzer oder Besteller ist es nicht gestattet, Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an Dritte zu übertragen.

(3) Dem UH/Nutzer oder Besteller ist es nicht gestattet, die über den Link www.pointpro.de zur Verfügung gestellten Provisionsübersichten, sowie Hardwarepreise und interne Kommunikationen an Dritte zu übertragen.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarungen aufgehoben werden.

(5) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten derer kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(7) Der UH/Nutzer oder Besteller bestätigt gegenüber TP, dass seine Firma umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausübt; TP ist deshalb zum gesonderten Umsatzsteuernachweis berechtigt. Der UH/Nutzer oder Besteller bestätigt, dass keine Kleinunternehmerschaft i.S.v. ß 19 UStG vorliegt.

§ 11 Gerichtsstand
Soweit die Parteien Kaufleute sind, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.